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Vorstand:

Florian SorgCo-Präsidium, Sponsoring, Auftritt gegen aussen
Jonathan VogelCo-Präsidium, Mitgliederwesen, Begrüssung/Betreuung Neumitglieder, Koordination Vorstand
Beate SchlittlerAktuarin, Organisation Konzerte
Peter BühlerOrganisation Plakate/Flyer

Weitere Funktionen ausserhalb des Vorstandes:
Volker MesserknechtNotenverwaltung
Fredy ZülligKasse
Elisabeth FreimannWebmasterin

Revisoren:

Jürg Füllemann, Rainer Stelzer


Auszug aus den Statuten der Orchestergesellschaft Winterthur:

II. Der Vorstand

Art. 15 Der Vorstand besteht aus fünf bis sieben Aktivmitgliedern, nämlich einem Präsidenten, einem Aktuar, einem Kassier, einem Bibliothekar und einem Materialverwalter sowie bis zwei Beisitzern.

Der Präsident wird von der Generalversammlung gewählt, im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Art. 16 Die Mitglieder des Vorstandes werden von der ordentlichen Generalversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Wiederwahl ist möglich.

Art. 17 Der Vorstand besorgt die Vereinsleitung. Namentlich vertritt er den Verein im Verkehr mit Dritten. Er entscheidet im Einvernehmen mit dem Dirigenten über die Programmgestaltung.

Art. 18 Die für den Verein verbindlichen Schriftstücke im Verkehr mit Dritten müssen vom Präsidenten und einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet werden.

Art. 19 Der Vorstand entscheidet über einmalige Ausgaben im Rahmen seiner Kompetenz. Diese wird durch die Generalversammlung jeweils für ein Jahr festgesetzt. Über grössere sowie neu zu beschliessende wiederkehrende Ausgaben befindet die Generalversammlung.

Art. 20 Die Vorstandssitzungen werden durch den Präsidenten oder dessen Stellvertreter einberufen. Der Dirigent muss zu den Sitzungen mit beratender Stimme eingeladen werden.